Copy of Häufig gestellte Fragen
Wer steht hinter migelino.ch
Migelino wurde von einer Gruppe junger Schweizer Unternehmer im Sommer 2016 gegründet. Inspiriert durch die Berichterstattung in den Medien haben wir uns intensiv mit dem Thema „Preise für medizinische Hilsmittel“ auseinandergesetzt. Bei unseren Recherchen haben wir festgestellt, dass insbesondere im Bereich der Hörakustik in der Schweiz immer noch grosse Informations- und Machtungleichheiten bestehen.
Unser Ziel und Vision
Migelino möchte einen Beitrag leisten zur Steigerung der Transparenz auf dem Schweizer Hörgerätemarkt. Deshalb stehen wir für eine offene und faire Preispolitik - ohne wenn und aber und vor allem ohne versteckte Zusatzkosten oder zusätzliche Servicepakete, welche den Kunden leider immer noch allzu oft aufgezwungen werden.
Wir glauben, dass wir durch unser Wirken einen Beitrag zur nachhaltigen Reduktion der Gesundheitskosten in der Schweiz leisten können und zwar ohne jegliche Qualitätseinbussen für den Endkunden. Dafür beziehen wir etablierte Produkte in grossen Stückzahlen direkt beim Hersteller oder Grosshändler und vertreiben diese in unserem Online-Modell oder über unser Netzwerk von Akustikpartnern in der Schweiz. Die schlanken Kostenstrukturen unseres Geschäftsmodells helfen uns diesen Preisvorteil an den Endverbraucher weiterzugeben.
Was ist Ihr Vorteil als Kunde?
Sind Sie Selbstzahler, so profitieren Sie direkt eins zu eins von den günstigeren Migelino Preisen. Werden die Kosten von der AHV/IV nur bis zu einer bestimmten Höhe zurückvergütet (z.B. pauschaler Höchstvergütungsbeitrag für Hörgeräte) so können Sie mit Migelino den Teil der Kosten, welcher diese Pauschale übersteigt und welchen Sie selber tragen, deutlich verringern und sparen so ebenfalls direkt. Selbst wenn ihre Kosten schon bis anhin vollständig von der AHV/IV bezahlt werden, können Sie zusammen mit uns einen Beitrag zur Reduktion der explodierenden Gesundheitskosten leisten.
Hörgeräte
Wer ist für ein Hörgeräte über Online-Anpassung geeignet?
Grundsätzlich ist jede Person geeignet. welche einen leichten bis mittleren Hörverlust hat. Schwere Hörverluste und Personen mit speziellen Anforderungen wenden sich an einen traditionellen Akustiker bzw. an den HNO-Arzt.
Voraussetzung für eine Fernanpassung ist der Download einer Smartphone-App (Android oder IOS). Zusätzlich müssen die Hörgeräte über Bluetooth mit dem Smartphone verbunden werden.
Wie funktioniert die Anpassung wenn ich die Hörgeräte bestelle?
Die Hörgeräte werden aufgrund Ihres Audiogrammes voreingestellt und erreichen Sie bereits optimiert auf Ihren individuellen Hörverlust. Zusammen mit dem Akustiker (über Videotelefonie) passen Sie die Hörgeräte fein an. Normalerweise dauert es 1-3 Sitzungen (20 Minuten) bis die Hörgeräte perfekt auf Ihr Gehör abgestimmt sind.
Was ist der nächste Schritt?
Nachdem Sie uns Ihr Audiogramm eingesendet haben werden wir Sie telefonisch in den nächsten 24 Stunden oder am nächsten Werktag kontaktieren. Falls Sie eine bestimmte Zeit bevorzugen geben Sie diese bitte an.
Was mache ich wenn ich nicht zufriedenen bin mit meinen Online-Hörgeräten?
Innerhalb von 30 Tagen können Sie die Hörgeräte kostenfrei zurücksenden.
Wie funktioniert die Rücksendung?
Sie senden Ihr Test-Gerät mit allen Inhalten ohne Kommentar einfach wieder zurück an die folgende Adresse:
Migelino Jungen
Langächerstrasse 9
CH-5454 Bellikon
Ist ein Besuch beim HNO-Arzt sinnvoll?
Sofern Sie eine Zuzahlung der AHV oder IV beantragen wollen, benötigen Sie eine Verschreibung/Bestätigung des HNO-Arztes, dass ihr Hörverlust stark genug ist. Der HNO-Arzt kann ebenfalls andere Krankheiten ausschliessen. Aus diesem Grund empfehlen wir einen Besuch beim HNO-Arzt. Dieser ist jedoch nicht Pflicht.
Was zahlt die AHV/IV etwas an meine neuen Hörgeräte?
Kostenbeteiligung der AHV:
1 Hörgerät (monaural): CHF 630.-
2 Hörgeräte (binaural): CHF 1237.50
Jährliche Pauschale an Batterien:
Keine Kostenbeteiligung
Reparaturen am Hörgerät:
Keine Kostenbeteiligung
Zeitspanne zwischen Zuzahlungen:
Alle 5 Jahre
Kostenbeteiligung der IV:
1 Hörgerät (monaural): CHF 840.-
2 Hörgeräte (binaural): CHF 1650.-
Jährliche Pauschale an Batterien:
CHF 40.- (monaural) resp. CHF 80.- (binaural)
Reparaturen am Hörgerät (ab dem 2. Betriebsjahr):
Elektronik: CHF 200.- pro Jahr
Sonstiges: CHF 130.- pro Jahr
Zeitspanne zwischen Zuzahlungen:
Alle 6 Jahre
Wann zahlt die AHV/IV etwas an meine neuen Hörgeräte?
Voraussetzungen der AHV:
Sie haben Anspruch auf einen Kostenbeitrag der AHV bei der Anschaffung eines Hörgerätes, wenn Sie folgende Punkte erfüllen:
- Ein ärztlich festgestelltes Hörproblem besteht
- Sie eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen oder das Rentenalter erreicht haben
Für die Feststellung des Hörproblem benötigen Sie eine Expertise eines Facharztes für Hals-Nasen-Heilkunde (HNO-Facharzt), der bestätigt, dass Sie auf beiden Ohren zusammengerechnet einen Hörverlust von mindestens 35% haben. Nach Einreichung dieser Expertise haben Sie maximal alle 5 Jahre Anspruch auf eine Kostenbeteiligung durch die AHV, ausser ein HNO-Facharzt stellt schon vorher eine wesentliche Veränderung des Hörvermögens fest.
Voraussetzungen der IV:
Sie haben Anspruch auf einen Kostenbeitrag der IV bei der Anschaffung eines Hörgerätes, wenn Sie folgende Punkte erfüllen:
- Ein ärztlich festgestelltes Hörproblem besteht
- Sie das Rentenalter noch nicht erreicht haben oder Sie bereits vor dem ordentlichen AHV-Alter aufgrund ihres Hörverlustes IV-Leistungen (Besitzstandwahrung) beziehen.
Für die Feststellung des Hörproblem benötigen Sie eine Expertise eines Facharztes für Hals-Nasen-Heilkunde (HNO-Facharzt), der bestätigt, dass Sie auf beiden Ohren zusammengerechnet einen Hörverlust von mindestens 20% haben. Nach Einreichung dieser Expertise haben Sie maximal alle 6 Jahre Anspruch auf eine Kostenbeteiligung durch die IV, ausser ein HNO-Facharzt stellt schon vorher eine wesentliche Veränderung des Hörvermögens fest.
Was ist in meinem Starter-Paket enthalten?
- Starterbox
- 2 Hörgeräte
- 60 Batterien oder Akkuladebox
- Ersatz Domes (6 Stück)
- 8 Reinigungstabletten mit aktivem Sauerstoff (für Otoplastik, falls benötigt)
- 1 Phonak CeruShield Cerumenschutz
- 4 Trockenkapseln
- 1 Trocken- und Reinigungsbecher
- 1 Reinigungsspray
- Garantiebeleg
- Anleitung für die Reinigung
Was umfasst der Inklusiv Preis bei migelino.ch?
Der Preis umfasst:
- Ihr Starterpaket inkl. Reinigungsmaterial wie beschrieben
- Ihre Hörgeräte inkl. Hörer und Domes
- Eine Feinanpassung der Hörgeräte an Ihren Hörverlust durch einen zertifizierten Schweizer Akustiker
Services und Wartung verrechnen wir Ihnen separat, sofern Sie dies brauchen. Moderne Hörgeräte sind sehr wartungsarm und die Reinigung ist problemlos selbst durchführbar. Sie zahlen was Sie bekommen.
Wer hilft mir wenn ich Problem mit meinen Hörgeräten habe?
Unser Akustiker steht jederzeit für Sie bereit. Falls Sie ein Problem oder Frage haben vereinbaren Sie ganz einfach einen Termin über info@migelino.ch oder melden sich per Telefon unter der Nummer: 077 465 47 73
Wie viel kostet der Service für mich?
Der Service wird im 5 Minuten Takt abgerechnet. 5 Minuten Service zum Beispiel für eine Feinanpassung nach 2 Jahren kostet Sie CHF 12.50.-. Sie zahlen also wirklich nur was Sie benötigen und keine überhöhten Pauschalen wie bei anderen Akustikern.
Was mache ich wenn mein Hörgerät verschmutzt ist?
In Ihrem Starterpaket sind alle Reinigungswerkzeuge enthalten. Die Reinigung ist bei modernen Hörgeräte problems selbst durchführbar. Eine Anleitung zur Reinigung der Hörgeräte finden Sie hier. Falls Sie die Hörgeräte nicht selber reinigen können Sie sie gegen eine Reinigungspauschale an migelino.ch einschicken. Normalerweise dauert der Versand und Reinigung ca. 3 Tage.
Wie bezahle ich meine Hörgeräte?
Falls Sie die Hörgeräte behalten schicken wir Ihnen eine Rechnung, zahlbar innert 30 Tagen. Nach Absprache bieten wir auch Ratenzahlung an.
Wie lange kann ich die Hörgeräte austesten?
Die Hörgeräte können Sie 30 Tage lang testen (Laufzeit ab Versand migelino.ch Lager). Nach dieser Probephase kaufen Sie die Hörgeräte oder schicken Sie zurück.